In welchem Format bekomme ich meine Bilder?
Die bearbeiteten Bilder erhaltst du auf einem USB-Stick im JPEG Format von mir zugeschickt.
Außerdem bekommst du einen Link zu deiner Online-Galerie, wo du die Bilder für 30 Tage lang herunterladen und mit anderen teilen kannst.

Werden die Bilder auch bearbeitet?
Nach dem Aussortieren bearbeite ich die Bilder, wenn nötig, ein wenig nach. Sofern gewünscht und wenn es die Stimmung des Bildes unterstreicht, werden manche Bilder von mir auch in Schwarz/Weiß formatiert.

Wie lange dauert es, bis ich meine Bilder bekomme?
Bei Hochzeiten entstehen i.d.R. mehrere hundert Bilder, die alle einzeln gesichtet und teilweise bearbeitet werden wollen. Je nach Auftragslage erhältet ihr eure Bilder daher in einem Zeitraum von 2 Wochen nach dem Termin. Bei Babybauch, Newborn und Co erhaltet ihr die Bilder normalerweise deutlich früher.

Wie lange werden meine Bilder gespeichert?
Nachdem ihr eure Bilder erhaltet, werden sie noch 2 Monate in eurer Online Galerie und auf meiner Festplatte gespeichert. Nach ABlauf der zwei Monate lösche ich sie sowohl von meinem Speicher, als auch in der Cloud.

Was darf ich anschließend mit meinen Bilder machen?
Mit Übergabe der Bilder übertrage ich dir ein einfaches Nutzungsrecht. Das berechtigt dich die Bilder zu drucken, hochzuladen und zu verteilen. Sofern du die Bilder allerdings eigens nachbearbeitest erlischt dieses Recht die Bilder weiterhin öffentlich zu machen. 
Das einfache Nutzungsrecht erlaubt nicht, die Bilder gewerblich zu nutzen.

Ich hätte gern ein Fotobuch von meinem Shooting, kann ich das gleich mitbestellen?
Sehr gern gestalte ich nach deinen/euren Wünschen auch ein Fotobuch. Ein Beispielbuch habe ich zur Ansicht meist dabei, damit du dir/ihr euch Druckqualität und Material im Vorfeld anschauen könnt.
Allgemeine Geschäfts- und Datenschutzbestimmungen
I.    Geltungsbereich 
1.   Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. 
2.   Sie gelten als vereinbart, mit Entgegenahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebotes der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmateriales zur Veröffentlichung. 
3.   Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt. 
4.   Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. 
5.   „Lichtbild“ im Sinne der AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium die erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf USB-Stick oder CD usw.) 

II.    Auftragsproduktion 
1.   Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung aus der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. 
2.   Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. 
3.   Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt. 
4.   Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 

III.    Überlassenes Bildmaterial 
1.   Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. 
2.   Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt. i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetzt handelt. 
3.   Die Fotografin ist in der Gestaltung der Lichtbilder, insbesondere hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerischen technischen Gestaltung frei, soweit der Auftraggeber nicht ausdrückliche Weisungen zur Gestaltung der Lichtbilder gegeben hat. 
4.   Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. 
5.   Die sich in den Lichtbildern der Fotografin ausdrückende Bildauffassung sowie die künstlerische technische Gestaltung der Lichtbilder sind Ausdruck des individuellen, künstlerischen Stils der Fotografin, aufgrund dessen sich der Kunde für die Durchführung der Produktion durch die Fotografin entscheiden hat. Die sich daraus ergebende Beschaffenheit der Bildwerke gilt als vereinbart und kann nicht Gegenstand von Mängelansprüchen sein. 

IV.    Nutzungsrechte 
1.   Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung der Lichtbilder im für den jeweiligen Vertragszweck üblichen, privaten Rahmen. Von diesem Nutzungsrecht nicht umfasst sind Veränderungen, Weiterbearbeitungen z.B. durch Fotomontage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes oder ähnliche das Lichtbild verändernde Nutzung. Diese bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. 
2.   Die von der Fotografin eingeräumte Nutzung umfasst nicht die kommerzielle bzw. gewerbliche Nutzung der Fotografien durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, wie beispielsweise die Veröffentlichung der Fotos in Büchern und Zeitschriften oder im Internet zu kommerziellen Zwecken. 
3.   Die Übertragung des Nutzungsrechtes erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber. Vor Eingang der Vergütung dürfen die Lichtbilder nicht im Sinne der Regelung in IV Nr. 1 genutzt werden. 
4.   Im Falle einer genehmigten Nutzung des Lichtbildes durch Veröffentlichung ist der Name der Fotografin mit einem Urhebervermerk auf den Fotos zu nennen. 
5.   Jede Nutzung, Vervielfältigung, Verwertung, Verbreitung oder Veröffentlichung außerhalb des üblichen Rahmens der vereinbarten Produktion, die über Ziffer IV Nr. 1 hinausgeht, ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. 

V.    Haftung 
1.   Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. 
2.   Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmateriales ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. 

VI.    Honorare 
1.   Es gilt das vereinbarte Honorar, das sofort nach Fälligkeit ohne Abzug zahlbar ist. 
2.   Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt sich dieses nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM). 
3.   Mit dem vereinbarten Honorar ist die vereinbarte Nutzung des Bildmateriales abgegolten. 
4.   Im Rahmen der Produktion anfallenden Kosten und Auslagen, insbesondere Material- Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für erforderliche bzw. gestellte Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc. sind nicht im Honorar enthalten und vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. 
5.   Soweit nicht anders vereinbart, wird der Honoraranspruch ab einer Höhe von 1000,00 € zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Ablieferung des Bildmateriales fällig. Honorar unter 1000,00 € ist sofort bei Auftragserteilung per Banküberweisung oder am Shootingtag in bar fällig. Ist eine Teillieferung des Bildmateriales vereinbart, so ist das entsprechende Teilhonorar mit der jeweiligen Lieferung fällig. 
6.   Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. 

VII.    Datenschutz 
1.   Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekanntgewordene Informationen vertraulich zu behandeln. 
2.   Bildmaterial, das durch die Auftragsausführung entsteht, wird nach der Lieferung, wenn nicht anders vereinbart, noch 30 Tage gespeichert und anschließend gelöscht. 

VIII.    Vertragsstrafe, Schadensersatz 
1.   Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmateriales ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 
2.   Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Auftrag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen. 

IX.    Allgemeines 
1.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. 
2.   Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
3.   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Fotografin.     
Back to Top